Dienstag, 15. Januar 2013
NPD verklagt Bundesregierung und Verfassungsgericht auf Verfassungswidrigkeit.
recando, 17:29h
J. Mieder, Rechtsanwalt, zweifelt im Namen der NPD die Legitimation des Verfassungsgerichts und das Amt der Bundeskanzlerin an, und hat gegen beides Verfassungsklage eingereicht.
Hier ein Auszug seiner wichtigsten Punkte.
Das Grundgesetz wurde nach dem zweiten Weltkrieg, von den Siegermächten, „für eine Übergangszeit“ eingeführt, aber ohne Volksabstimmung. Daher könne man von einer Tolerierung des Grundgesetzes, von den Bürgern sprechen, aber eine legitime Grundlage wäre dies nicht (1*).
Der Kern des zweiten Punktes, ist die Funktion der Bundeskanzlerin, diese widerspricht ganz klar den Grundsätzen der Demokratie und dem Regierungsalltag.
„Nach Artikel 65 Grundgesetz (GG) bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Regierungspolitik ...“ (2*) dieses widerspricht aber dem GG Artikel 38 (1) über den Auftrag der Abgeordneten, „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“(3*). Jedes mal wenn er das Wort Fraktionszwang hört, ist ihm Klar, hier wird mal wieder das Grundgesetz gebrochen. Das Parlament, beschließt die Gesetze, in der Regel mit Fraktionszwang, daher ist der Wille des Volkes im Bundestag nicht mehr vertreten. Dies ist ein Armutszeugnis für die politische Landschaft in Deutschland, wenn Regierungsarbeit nur mit Fraktionszwang stattfinden kann, wenn die Parlamentarier nicht mal von der Politik der eigenen Fraktion überzeugt sind. Somit ist auch nicht mehr der Wille der Volkes in den beschlossenen Gesetzen vertreten, sondern oft nur der Wille der Lobbyisten.
An dieser Stelle möchte er auch ganz klar hervorheben, wie jemand ein Kanzlerkandidat werde, ist nicht im Sinne des Volkes. Kandidaten werden in der Regel, von wenigen Parteioberen beschlossen und durchgedrückt, dies ist kein Vorgehen, das zu einer Demokratie passt. (Fähige, offene Köpfe werden meist abgesägt oder auf Posten in der EU abgeschoben.)
Auch hier könne man nur von einer Tolerierung sprechen, aber nicht mehr von einer Demokratie.
Mieders These ist, die Siegermächte haben dieses System geschaffen, um Deutschland zu verwalten, denn wie überall, soll der Wille des Großkapitals umgesetzt werden, nicht der des Volkes.
Dass diese Klage gegen Verfassungsgericht und Kanzlerin abgeschmettert wird, ist ihm klar. Denn sollte das Verfassungsgericht wirklich zugeben, dass seine Grundlage keine Legitimation hat?
Politisch wird versucht die NPD auf das Abstellgleis zu bringen, dabei ist die NPD die einzige Partei, die im Sinne einer wirklich demokratischen Partei handelt. Nur die NPD versuch Jugendliche schon auf dem Schulhof für ihre politischen Ziele zu erreichen. Die NPD ist eine kleine Partei, den Stimmen nach, aber wenn man die Anzahl der Veranstaltungen nimmt, leisten sie im Vergleich zu den etablierten, sehr viel mehr Parteiarbeit bei den Bürgern. Sie sind sich nicht zu schade um in einem kleinen Gasthof, irgendwo auf dem Land für ihre Politik zu werben.
Die NPD versteht sich, somit als einzig wahre demokratische Partie Deutschlands.
Sie will den Finger in die offenen Wunden der Verwaltungsmentalität des pseudodemokratischen Systems legen. Es sei Zeit, das Deutschland endlich eine Verfassung bekommt über das die Wähler abstimmen dürfen, und sich endlich von dem Grundgesetz verabschiede, von dem nur angenommen werde, es sei im Sinne der Bürger.
Mieder hofft auf den mündigen Bürger, der dem Staat die Stirn bietet und und so endlich überfällige Veränderungen geschehen, hin zu einem deutsche Nationalstaat den wir Deutsche verdienen.
ZU DEM EINTRAG:
Dies ist ein satirischer Eintrag, der nicht meine politische Gesinnung darstellt.
Einige Punkte, (Regierungsalltag in Deutschland) sind diskussionswürdig.
Ich bin klar überzeugter Demokrat und wende mich gegen jede Form von Diskriminierung.
Quellenangabe
(1*)
http://www.kas.de/wf/de/71.9134/
(2*) http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/Aufgaben/aufgaben_der_kanzlerin_node.html;jsessionid=9178265C3E3CCDDB37D2A50A1339C2E8.s2t1
(3*)
http://www.bundestagswahl-bw.de/abgeordnete0.html
Hier ein Auszug seiner wichtigsten Punkte.
Das Grundgesetz wurde nach dem zweiten Weltkrieg, von den Siegermächten, „für eine Übergangszeit“ eingeführt, aber ohne Volksabstimmung. Daher könne man von einer Tolerierung des Grundgesetzes, von den Bürgern sprechen, aber eine legitime Grundlage wäre dies nicht (1*).
Der Kern des zweiten Punktes, ist die Funktion der Bundeskanzlerin, diese widerspricht ganz klar den Grundsätzen der Demokratie und dem Regierungsalltag.
„Nach Artikel 65 Grundgesetz (GG) bestimmt die Bundeskanzlerin die Richtlinien der Regierungspolitik ...“ (2*) dieses widerspricht aber dem GG Artikel 38 (1) über den Auftrag der Abgeordneten, „Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“(3*). Jedes mal wenn er das Wort Fraktionszwang hört, ist ihm Klar, hier wird mal wieder das Grundgesetz gebrochen. Das Parlament, beschließt die Gesetze, in der Regel mit Fraktionszwang, daher ist der Wille des Volkes im Bundestag nicht mehr vertreten. Dies ist ein Armutszeugnis für die politische Landschaft in Deutschland, wenn Regierungsarbeit nur mit Fraktionszwang stattfinden kann, wenn die Parlamentarier nicht mal von der Politik der eigenen Fraktion überzeugt sind. Somit ist auch nicht mehr der Wille der Volkes in den beschlossenen Gesetzen vertreten, sondern oft nur der Wille der Lobbyisten.
An dieser Stelle möchte er auch ganz klar hervorheben, wie jemand ein Kanzlerkandidat werde, ist nicht im Sinne des Volkes. Kandidaten werden in der Regel, von wenigen Parteioberen beschlossen und durchgedrückt, dies ist kein Vorgehen, das zu einer Demokratie passt. (Fähige, offene Köpfe werden meist abgesägt oder auf Posten in der EU abgeschoben.)
Auch hier könne man nur von einer Tolerierung sprechen, aber nicht mehr von einer Demokratie.
Mieders These ist, die Siegermächte haben dieses System geschaffen, um Deutschland zu verwalten, denn wie überall, soll der Wille des Großkapitals umgesetzt werden, nicht der des Volkes.
Dass diese Klage gegen Verfassungsgericht und Kanzlerin abgeschmettert wird, ist ihm klar. Denn sollte das Verfassungsgericht wirklich zugeben, dass seine Grundlage keine Legitimation hat?
Politisch wird versucht die NPD auf das Abstellgleis zu bringen, dabei ist die NPD die einzige Partei, die im Sinne einer wirklich demokratischen Partei handelt. Nur die NPD versuch Jugendliche schon auf dem Schulhof für ihre politischen Ziele zu erreichen. Die NPD ist eine kleine Partei, den Stimmen nach, aber wenn man die Anzahl der Veranstaltungen nimmt, leisten sie im Vergleich zu den etablierten, sehr viel mehr Parteiarbeit bei den Bürgern. Sie sind sich nicht zu schade um in einem kleinen Gasthof, irgendwo auf dem Land für ihre Politik zu werben.
Die NPD versteht sich, somit als einzig wahre demokratische Partie Deutschlands.
Sie will den Finger in die offenen Wunden der Verwaltungsmentalität des pseudodemokratischen Systems legen. Es sei Zeit, das Deutschland endlich eine Verfassung bekommt über das die Wähler abstimmen dürfen, und sich endlich von dem Grundgesetz verabschiede, von dem nur angenommen werde, es sei im Sinne der Bürger.
Mieder hofft auf den mündigen Bürger, der dem Staat die Stirn bietet und und so endlich überfällige Veränderungen geschehen, hin zu einem deutsche Nationalstaat den wir Deutsche verdienen.
ZU DEM EINTRAG:
Dies ist ein satirischer Eintrag, der nicht meine politische Gesinnung darstellt.
Einige Punkte, (Regierungsalltag in Deutschland) sind diskussionswürdig.
Ich bin klar überzeugter Demokrat und wende mich gegen jede Form von Diskriminierung.
Quellenangabe
(1*)
http://www.kas.de/wf/de/71.9134/
(2*) http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BKin/DE/Kanzleramt/Aufgaben/aufgaben_der_kanzlerin_node.html;jsessionid=9178265C3E3CCDDB37D2A50A1339C2E8.s2t1
(3*)
http://www.bundestagswahl-bw.de/abgeordnete0.html
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Montag, 14. Januar 2013
Strengere Vorschriften bei Dienstfahrten
recando, 00:46h
Für Fahrer von PKWs zu Dienstzwecken wird es jetzt strengere Regeln geben. Wie die Berufsgenossenschaft in einer Pressemeldung bekannt gab, werden ab nächsten Monat Regelungen in Kraft treten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz hinter dem Steuer zu verbessern, wenn weiterhin der Versicherungsschutz der Arbeitnehmer bei Dienstfahrten gewährleistet werden soll.
Wichtigster Punkt, ist die Verpflichtung der Arbeitgeber bei den Angestellten Fahrer auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu drängen. Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 Km/h sind an sich mit einer Abmahnung zu handhaben. Sollte überhöhte Geschwindigkeit Unfallursache sein, wird in Zukunft die Berufsgenossenschaft keine Versicherungsleistungen übernehmen, da dies als ein ganz klarer Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften zu werten ist.
Gleiches gilt für Drängeln, Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung, oder bei den Umständen nicht angepasster Fahrweise.
Es wurde darauf hingewiesen, dass dies auch private Folgen für den Fahrzeugführer haben könnte, wenn seine Fahrweise die nicht der StVO entspricht, zu Unfällen führt und so, der Fahrer in Regress genommen werden kann. Es wurde der Vergleich mit Alkohol am Arbeitsplatz herangezogen, wenn ein Arbeitnehmer alkoholisiert für einen Arbeitsunfall verantwortlich ist, greift die Versicherungspflicht der Berufsgenossenschaft schließlich auch nicht und dies habe in der Regel auch private Konsequenzen.
Des weiteren, sollen zukünftig angeschaffte Dienstwagen nicht mehr als 120 PS haben dürfen, bei Kleinwagen, liegt de Beschränkung bei 90 PS. Auch sollte sichergestellt werden, das die Autos nicht schneller als 160 fahren könnten, wenn die Berufsgenossenschaft (hab für das Wort leider keine Abkürzung gefunden …) weiterhin für Dienstunfälle mit Personenschaden mit PKWs haften soll.
Alle Vorschriften, die für LKW-Fahrer gelten, werden auf PKW-Fahrer übernommen.
Pausenzeiten müssen, genau wie bei Kraftfahrern überprüfbar sein.
Was die Lenkzeiten angeht, sind Gespräche mit der Bundesregierung am laufen, und sollte es zu keiner Einigung kommen, ist eine Verfassungsklage geplant, denn wie kann es sein, dass PKW-Fahrer gegenüber LKW-Fahrern bevorzugt behandelt werden.
Dass es bisher kaum Regelung gab, wurde als Wahnsinn angesehen. Wie können man einem Handwerker erklären, dass er sich durch Vorschriften in seiner Arbeitsweise gegängelt sieht, aber Dienstfahrer rasen dürfen, wie sie wollten.
Die Ankündigung löste ein sehr gespaltenes Echo hervor.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) zeigte sich schockiert, da sie einen erheblichen Einbruch, der Verkaufszahlen, bei den hochpreisigen Automobilen fürchtet. Noch nie seien die Autos so sicher wie Heute. Die Anzahl der Unfälle, im Straßenverkehr bei Dienstfahrten, sei doch verschwindend gering. Man hätte sich gewünscht, mit der Berufsgenossenschaft vorher über diesen Vorstoß zu verhandeln oder wenigstens zu reden. Vollendete Tatsachen auf den Tisch zu legen, sei nie eine gute Lösung. Was sich über die Jahre und Jahrzehnte als praktikabel erwiesen habe, sollte doch nicht strengen Vorschriften, zum Opfer fallen.
Ein Informant bestätigte, der VDA wäre bereit gewesen, über eine Stiftung, einen Teil der Versicherungssumme bei Dienstunfällen mit dem PKW zu übernehmen, um die neuen Vorschriften zu verhindern.
VW fühlt sich für die neue Regelung gut aufgestellt und hofft so neue Geschäftskunden für den Golf zu finden. Gerade die Gewichtsreduzierung bei der neuen Generation sorge für mehr Agilität, in seiner Klasse, bei vergleichbarer PS-Zahl. Wer würde jetzt noch ein Fünfer BMW oder eine E-Klasse von Mercedes fahren wollen, wenn sie gerade mal 120 PS haben dürften.
Der Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, dass der Schritt, der Berufsgenossenschaft verständlich sei, aber man rede noch über einige Punkte mit der Berufsgenossenschaft.
Claudia Rot von den Grünen, konnte sich das Jubeln fast nicht verkneifen, als sie von der Pressemitteilung hörte. Die Grünen haben ja in den letzten Tagen einen Vorschlag gegen Raser gemacht, doch wenn wenigstens bei einem Teil der Autofahrer, vermehrt auf Einhaltung der Verkehrsvorschriften geachtet wird, sei es ein Schritt in die richtige Richtung.
Peter Ramsauer, CSU, reagierte recht stumm. Verschwand schnell und murmelte noch, kopfschüttelnd „Genossen, … diese Genossen ...“, wobei er seine Faust ballte.
Philipp Rösler FDP wirkt in den letzten Tagen etwas apathisch und in sich gekehrt. Und in diesem Zusammenhang kann man wohl auch seine Äußerung verstehen: „Zwei Prozent, … das sind ja immerhin 20 Promille, nein, damit soll man nicht mehr fahren dürfen.“
Die Berufsgenossenschaft, zeigt sich zuversichtlich, dass nach einer kurzen Aufregung, nicht nur in der Sache, sondern auch im Straßenverkehr mehr Ruhe einkehren wird.
Wichtigster Punkt, ist die Verpflichtung der Arbeitgeber bei den Angestellten Fahrer auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu drängen. Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 Km/h sind an sich mit einer Abmahnung zu handhaben. Sollte überhöhte Geschwindigkeit Unfallursache sein, wird in Zukunft die Berufsgenossenschaft keine Versicherungsleistungen übernehmen, da dies als ein ganz klarer Verstoß gegen die Sicherheitsvorschriften zu werten ist.
Gleiches gilt für Drängeln, Handybenutzung ohne Freisprecheinrichtung, oder bei den Umständen nicht angepasster Fahrweise.
Es wurde darauf hingewiesen, dass dies auch private Folgen für den Fahrzeugführer haben könnte, wenn seine Fahrweise die nicht der StVO entspricht, zu Unfällen führt und so, der Fahrer in Regress genommen werden kann. Es wurde der Vergleich mit Alkohol am Arbeitsplatz herangezogen, wenn ein Arbeitnehmer alkoholisiert für einen Arbeitsunfall verantwortlich ist, greift die Versicherungspflicht der Berufsgenossenschaft schließlich auch nicht und dies habe in der Regel auch private Konsequenzen.
Des weiteren, sollen zukünftig angeschaffte Dienstwagen nicht mehr als 120 PS haben dürfen, bei Kleinwagen, liegt de Beschränkung bei 90 PS. Auch sollte sichergestellt werden, das die Autos nicht schneller als 160 fahren könnten, wenn die Berufsgenossenschaft (hab für das Wort leider keine Abkürzung gefunden …) weiterhin für Dienstunfälle mit Personenschaden mit PKWs haften soll.
Alle Vorschriften, die für LKW-Fahrer gelten, werden auf PKW-Fahrer übernommen.
Pausenzeiten müssen, genau wie bei Kraftfahrern überprüfbar sein.
Was die Lenkzeiten angeht, sind Gespräche mit der Bundesregierung am laufen, und sollte es zu keiner Einigung kommen, ist eine Verfassungsklage geplant, denn wie kann es sein, dass PKW-Fahrer gegenüber LKW-Fahrern bevorzugt behandelt werden.
Dass es bisher kaum Regelung gab, wurde als Wahnsinn angesehen. Wie können man einem Handwerker erklären, dass er sich durch Vorschriften in seiner Arbeitsweise gegängelt sieht, aber Dienstfahrer rasen dürfen, wie sie wollten.
Die Ankündigung löste ein sehr gespaltenes Echo hervor.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) zeigte sich schockiert, da sie einen erheblichen Einbruch, der Verkaufszahlen, bei den hochpreisigen Automobilen fürchtet. Noch nie seien die Autos so sicher wie Heute. Die Anzahl der Unfälle, im Straßenverkehr bei Dienstfahrten, sei doch verschwindend gering. Man hätte sich gewünscht, mit der Berufsgenossenschaft vorher über diesen Vorstoß zu verhandeln oder wenigstens zu reden. Vollendete Tatsachen auf den Tisch zu legen, sei nie eine gute Lösung. Was sich über die Jahre und Jahrzehnte als praktikabel erwiesen habe, sollte doch nicht strengen Vorschriften, zum Opfer fallen.
Ein Informant bestätigte, der VDA wäre bereit gewesen, über eine Stiftung, einen Teil der Versicherungssumme bei Dienstunfällen mit dem PKW zu übernehmen, um die neuen Vorschriften zu verhindern.
VW fühlt sich für die neue Regelung gut aufgestellt und hofft so neue Geschäftskunden für den Golf zu finden. Gerade die Gewichtsreduzierung bei der neuen Generation sorge für mehr Agilität, in seiner Klasse, bei vergleichbarer PS-Zahl. Wer würde jetzt noch ein Fünfer BMW oder eine E-Klasse von Mercedes fahren wollen, wenn sie gerade mal 120 PS haben dürften.
Der Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, dass der Schritt, der Berufsgenossenschaft verständlich sei, aber man rede noch über einige Punkte mit der Berufsgenossenschaft.
Claudia Rot von den Grünen, konnte sich das Jubeln fast nicht verkneifen, als sie von der Pressemitteilung hörte. Die Grünen haben ja in den letzten Tagen einen Vorschlag gegen Raser gemacht, doch wenn wenigstens bei einem Teil der Autofahrer, vermehrt auf Einhaltung der Verkehrsvorschriften geachtet wird, sei es ein Schritt in die richtige Richtung.
Peter Ramsauer, CSU, reagierte recht stumm. Verschwand schnell und murmelte noch, kopfschüttelnd „Genossen, … diese Genossen ...“, wobei er seine Faust ballte.
Philipp Rösler FDP wirkt in den letzten Tagen etwas apathisch und in sich gekehrt. Und in diesem Zusammenhang kann man wohl auch seine Äußerung verstehen: „Zwei Prozent, … das sind ja immerhin 20 Promille, nein, damit soll man nicht mehr fahren dürfen.“
Die Berufsgenossenschaft, zeigt sich zuversichtlich, dass nach einer kurzen Aufregung, nicht nur in der Sache, sondern auch im Straßenverkehr mehr Ruhe einkehren wird.
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